Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten, in einem Urteil zu einem gerechten Ergebnis zu gelangen, hat sich der Gesetzgeber beim Zivilverfahren für gewisse Grundsätze entschieden:
- Grundsatz der ["Mündlichkeit"]
- Grundsatz der ["Unmittelbarkeit"]
- Grundsatz der ["Öffentlichkeit"]
- ["Freie richterliche Beweiswürdigung"]
Anspruch auf RechtlichesGehör