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"Teledienst" ist legal definiert in [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__2.html § 2 TDG]. Gemäß [http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html#p3 § 3 II Nr. 1 JMStV] handelt es sich beim Teledienst genauso wie beim MedienDienst um ein "TeleMedium i.S.d JMStV".

Das TeledienstegesetzFootNote(Gesetz über die Nutzung von Telediensten) (TDG) wurde mit dem Informations- und Kommunikationsdienste-GesetzFootNote(Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste) (IuKDG, [http://www.jura.uni-sb.de/cgi-bin/seiten.pl?jahr=1997&teil=I&seite=1870 BGBl 1997 I 1870]) am 22.07.1997 erlassen. Zuletzt geändert wurde es mit dem Elektronischer Geschäftsverkehr-GesetzFootNote(Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elktronischen Geschäftsverkehr) (EGG) vom 14.12.2001 (BGBl I 3721, als [http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b101070f.pdf PDF - S. 21]). Damit sollte die [http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2000/l_178/l_17820000717de00010016.pdf E-Commerce-Richtlinie]FootNote(Richtline 2000/31/EG DES Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr)) umgesetzt werden.

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Die Gesetze unterscheiden zwischen Telediensten ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html Teledienstegesetz] TDG, Regelungskompetenz des Bundes) und MedienDiensten ([http://www.mv-regierung.de/laris/daten/2254/2/0/2254-2-0-lr0.htm Mediendienste-Staatsertrag] MStV, Zuständigkeit der Länder). Die beiden Regelungswerke haben einen im wesentlichen identischen Wortlaut.

Literatur


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KategorieÖffentlichesRecht