error in persona vel objecto
Bei der error in persona handelt es sich um einen IrrTum über das Handlungsobjekt bei einer Straftat. Der Täter trifft zwar das Tatobjekt, dass er anvisiert hatte, jedoch irrt er sich über die Identität des Objektes. Strafrechtlich wird zwischen einer tatbestandlichen Gleichheit von Opfer und anvisierten und einer ungleichheit unterschieden.
Ungleichwertigkeit:
- Beispiel: Der Täter zielt durch ein Fenster auf das Vermeindliche Opfer, trifft aber in wirklich keit nur ein Poster.
-> Gedachtes Opfer und betroffendes Poster sind Tatbestandlich nicht gleichwertig.
Diese Fallkonstellation führt zu folgenden Strafbarkeiten: VerSuch: an Gedachtem Objekt FahrLässigkeit: an getroffenem Objekt
Gleichwertigkeit:
- Beispiel: Der Täter glaubt, dass er A überfährt, überfährt aber B.
-> Gedachtes und Getroffenes Opfer sind tatbestandlich gleichwertig.
Strafbar wäre der Täter hier wegen einer vorsätzlichen Tat am anvisierten Objekt.