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error in persona vel objecto

Bei der error in persona handelt es sich um einen IrrTum über das Handlungsobjekt bei einer Straftat. Der Täter trifft zwar das Tatobjekt, dass er anvisiert hatte, jedoch irrt er sich über die Identität des Objektes. Strafrechtlich wird zwischen einer tatbestandlichen Gleichheit von Opfer und anvisierten und einer ungleichheit unterschieden.

Ungleichwertigkeit:

Diese Fallkonstellation führt zu folgenden Strafbarkeiten: VerSuch: an Gedachtem Objekt FahrLässigkeit: an getroffenem Objekt

Gleichwertigkeit:

Strafbar wäre der Täter hier wegen einer vorsätzlichen Tat am anvisierten Objekt.