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Comunidad Andina

Hier entsteht eine Dokumentation zum Recht der Andengemeinschaft (Comunidad Andina), insbesondere unter immaterialgüterrechtlichen Aspekten.

Dr. Markus Junker, Rechtsanwalt (URL: < http://www.junker-law.de/ > und < http://www.jura.uni-sb.de/urheberrecht/junker/ >; siehe auch DissertationJunker)

Website der Comunidad Andina: < http://www.comunidadandina.org/ >

Die Comunidad Andina wurde durch das am 26.05.1969 geschlossene Abkommen von Cartagena (Kolumbien) begründet, das "Acuerdo de Cartagena" (AC) (URL: < http://www.comunidadandina.org/normativa/tratprot/acuerdo.htm >). Seit dem Protokoll von Trujillo vom 10.03.1996 führt sie die Bezeichnung "Comunidad Andina". Seit dem Protokoll von Quito (Ekuador) aus dem Jahr 1987 ist ein gemeinsamer Binnenmarkt das politische Ziel der Gemeinschaft. Mitgliedstaaten sind Bolivien, Ekuador, Kolumbien, Peru und Venezuela.

Rechtsinstrumente der Harmonisierung sind die von der Kommission der Andengemeinschaft gemäß Art. 21 Abs. 2 AC erlassenen Beschlüsse (decisiones).

Weitere Informationen: < http://www.erdkunde-online.de/8005.htm >

Literatur

Speziell zur Comunidad Andina

Steinhaus, Neuere Entwicklungen im Urheberrecht der Andengemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Andengerichtshofs, GRUR Int. 2003, 301-311

Unterguggenberger, Das Urheberrecht in der Andengemeinschaft, Baden-Baden, 1999

Sonstige Literatur

Leguizamón, Die Hörmarke in den Ländern des Mercosur, GRUR Int. 2003, 397-398 [mit einer kurzen Anmerkung auf S. 398 zur Hörmarke in anderen lateinamerikanischen Ländern, insbesondere in der Comunidad Andina; der Verfasser ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Berkemeyer in Asunción, Paraguay, Web-Site abrufbar unter der URL < http://www.berke.com.py/ >).

Witthaus, Vorläufiger Rechtsschutz in Argentinien: Anwendbarkeit des Art. 50 TRIPS bei Patentverletzungen, GRUR Int. 2003, 334-336

Pacon, Aktuelle Tendenzen im gewerblichen Rechtsschutz Lateinamerikas, GRUR Int. 1994, 886