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Angstklauseln werden die DisClaimer genannt, die an E-Mails angehängt werden.

Oliver Causse hat eine [http://www.causse.de/recht/angstklauseln.html umfangreiche Sammlung von Angstklauseln] angelegt.

Hier nur Beispiel: " Der Inhalt dieser E-Mail ist vertraulich und ausschliesslich fuer den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser E-Mail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veroeffentlichung, Vervielfaeltigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail unzulaessig ist. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit dem Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen. Aussagen gegenueber dem Adressaten unterliegen den Regelungen des zugrundeliegenden Angebotes bzw. Auftrags, insbesondere den Allgemeinen Auftragsbedingungen und der individuellen Haftungsvereinbarung. Der Inhalt der E-Mail ist nur rechtsverbindlich, wenn er unsererseits durch einen Brief entsprechend bestaetigt wird. Die Versendung von E-Mails an uns hat keine fristwahrende Wirkung. Wir moechten Sie ausserdem darauf hinweisen, dass die Kommunikation per E-Mail ueber das Internet unsicher ist, da fuer unberechtigte Dritte grundsaetzlich die Moeglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation besteht."


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