Angstklauseln werden die DisClaimer genannt, die an E-Mails angehängt werden.
Offenbar hat dieser Begriff im WirtschaftsRecht auch noch eine andere (aber ähnliche) Bedeutungen: http://www.unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Angstklausel.htm, siehe auch [http://www.google.com/search?q=angstklausel&hl=de&lr=&ie=UTF-8&start=0&sa=N Google].
Oliver Causse hat eine [http://www.causse.de/recht/angstklauseln.html umfangreiche Sammlung von Angstklauseln] angelegt.
Hier nur Beispiel: " Der Inhalt dieser E-Mail ist vertraulich und ausschliesslich fuer den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser E-Mail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veroeffentlichung, Vervielfaeltigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail unzulaessig ist. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit dem Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen. Aussagen gegenueber dem Adressaten unterliegen den Regelungen des zugrundeliegenden Angebotes bzw. Auftrags, insbesondere den Allgemeinen Auftragsbedingungen und der individuellen Haftungsvereinbarung. Der Inhalt der E-Mail ist nur rechtsverbindlich, wenn er unsererseits durch einen Brief entsprechend bestaetigt wird. Die Versendung von E-Mails an uns hat keine fristwahrende Wirkung. Wir moechten Sie ausserdem darauf hinweisen, dass die Kommunikation per E-Mail ueber das Internet unsicher ist, da fuer unberechtigte Dritte grundsaetzlich die Moeglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation besteht."