= Verwaltungsrecht Besonderer Teil =

Der besondere Teil des Verwaltungsrechts betrifft spezielle Rechtsmaterien des Verwaltungsrechts. Im JuraStudium sind vor allem von Bedeutung:

 * Das PolizeiRecht
 * Das BauRecht
 * Das KommunalRecht

Das besondere Verwaltungsrecht ist Bestandteil des ÖffentlichesRecht.

= Externe Links =
 * [[http://www.fu-berlin.de/jura/fachbereich/lehreundforschung/professoren/heintzen/materialien/gk4-ws99/1999-10-18.html|Vorlesungsskripte Verwaltungsrecht BT]] von Prof. Dr. Markus Heintzen: Nach kurzer Sichtung sind zumindest das POR und das Baurecht ausführlich abgehandelt.
 * [[http://www.hansklausweber.de|Praktisches Verwaltungsrecht]] Klaus Weber, Regierungsdirektor bei der Landesdirektion Chemnitz : Veröffentlichungen zum Verwaltungs- und Polizeirecht einschl. Europarecht. Man findet dort Musterfälle mit Lösungen, Aktenvorträge insbesondere zum Straßenverehrs-, Versammlungs- und Vollstreckungsrecht.
 * [[http://www.asylgesetz.de|Asylgesetz]] Hier geht es um das deutsche Asylrecht und das neue Asylgesetz 2015.
----

weiter zu VerwaltungsRecht, [[VerwaltungsRechtAT]]

----
KategorieRechtsGebiet KategorieÖffentlichesRecht