Die Masche ist nicht neu: Windige Geschäftsleute verschicken im goßen Stil zum Teil offiziell wirkende Rechnungen, die sich erst bei ganz genauem Hinsehen als Vertragsangebote entpuppen. Der BundesGerichtsHof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil ([[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2003&Sort=3&Seite=5&anz=2759&pos=163&nr=27886|5 StR 308/03]]) einen Freispruch in einem Fall aufgehoben und an das [[http://www.brandenburg.de/sixcms/list.php?page=listen8_s&sv%5brelation8%5d=80386|Landgericht Potsdam]] zurückverwiesen, bei dem so über 433.000 DM zusammengekommen waren.

Üblicherweise werden Einträge in Branchentelefonbücher und dergleichen angeboten. Joerg Heidrich schildert in [[http://heise.de/newsticker/meldung/44277|heise-online]] die Hintegründe und weist auf eine neue Variante hin: Neuderdings werden "Rechnungen" an Domain-Inhaber verschickt für den Eintrag in einem Browser-Plugin mit zweifelhaftem Nutzen.


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siehe auch [[Betrug]]