= perpetuatio fori = '''Kontext: [[http://dejure.org/gesetze/ZPO/261.html|§ 261 III Nr. 2 ZPO]], [[http://dejure.org/gesetze/GVG/17.html|§ 17 I 1 GVG]]''' Fortdauer der Zuständigkeit * ''Die Zuständigkeit des Prozessgerichts wird durch eine nach Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der sie begründenden Umstände nicht mehr berührt. Eine Ausnahme hiervon macht [[http://dejure.org/gesetze/ZPO/506.html|§ 506 ZPO]] für den Fall, dass durch Erhöhung des Streitwertes statt des Amtsgerichtes eigentlich das Landgericht zuständig wäre.'' ---- '''Als HörLatein vorhanden''' nein ---- Diese Seite ist als '''JuristenLatein''' Teil des '''JuristischeBegriffe'''-Projektes. ---- KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristenLatein KategorieZivilProzessRecht