Die Kostenordnung (KostO) heißt eigentlich "Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit". aktuelle Version: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kosto/ Die Anlage zu § KOSTO:32 KostO gibt es [[http://www.berliner-notarkammer.de/kostenordnung.html#Anlage%20(zu%20%A7%2032)|hier]]. [[http://www.bnotk.de/texte_berufsrecht/kosto/kostenordnung_portal.htm|Hier]] eine Excel-Berechnungshilfe (noch nicht getestet, siehe im übrigen auch BerechnungsProgramm). ---- KategorieKostenRecht