= Hilfeleisten =

'''Im Sinne des [[http://dejure.org/gesetze/StGB/257.html|§ 257 StGB]]'''

 Hilfeleisten ist jedes Verhalten, das objektiv geeignet ist, eine Verbesserung in der Lage des Vortäters herbeizuführen, ohne dass auch tatsächlich ein Begünstigungseffekt eingetreten sein muss.
  * ''hM, vgl. Sch-Sch-Stree, § 257 Rn. 15''

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'''Als HörDefinition vorhanden'''
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