= Gefahr = '''Im Sinne des PolizeiUndOrdnungsRecht``s''' Gefahr ist eine Sachlage, in der bei ungehindertem Ablauf des zu erwartenden Geschehens in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für eines der Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung eintreten wird. * ''vgl. z.B. LegalDefinition in § 2 Nr. 3a BremPolG, § 1 Abs. 1 SächsPolG'' * ''siehe [[http://www.polizeirecht-sachsen.de]]; [[http://www.polizeirecht-sachsen.de/%A7%201%20S%E4chsPolG.html|§ 1 SächsPolG]]'' '''Im Sinne der [[http://dejure.org/gesetze/BGB/228.html|§§ 228]], [[http://dejure.org/gesetze/BGB/904.html|904 BGB]]''' '''Im Zusammenhang mit [[http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html|§§ 34]], [[http://dejure.org/gesetze/StGB/35.html|35 StGB]] vgl. DefinitionGegenwärtigeGefahr''' (konkrete) Gefahr im Sinne der Generalklauseln 8 PolG und 14I OBG (NRW) Liegt vor, wenn bei ungestörtem Ablauf, des objektiv zu erwartenden Geschensablaufs die Beeinträchtigung eines Schutzgutes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in absehbarer Zeit hinreichend wahrscheinlich ist ---- '''Als HörDefinition vorhanden''' {{http://www.jurawiki.de/JuristischeDefinition?action=AttachFile&do=get&target=definition.gif}} ---- Diese Seite ist als '''JuristischeDefinition''' Teil des '''JuristischeBegriffe'''-Projektes. ---- KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristischeDefinition KategorieAudioWerkstatt KategorieHörDefinition KategorieÖffentlichesRecht KategorieZivilRecht KategorieStrafRecht KategorieStrafRecht KategoriePolizeiUndOrdnungsRecht