Eine Regelung aus dem Straßen``VerkehrsRecht:

Im Falle eines Unfalls ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert oder mitunter sogar den Neupreis bei Fahrzeugen im Erstbesitz, sofern die Reparaturkosten mindestens 70 Prozent des Neupreises erreichen.

OffeneFrage``n: Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Woraus ergibt sich das?
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KategorieVerkehrsRecht