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Kommentar: Fragen von Seite ProfJung
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= Aufbaufragen = Allgemeine Frage: Wenn ich im subjektiven Tb bereits den VorSatz verneine, führe ich die Prüfung dann trotzdem zu Ende? Wenn du den subj. TB, also VorSatz ausschließt, dann hörst du auf, es kommt aber dannn noch eine Strafe aufgrund von FahrLässigkeit in Betracht. Ich würde mal sagen, am Freitag kommt irgend ein Irrtum dran (error in persona, aberratio ictus...) Was glaubt ihr, was am Freitag drankommt? Is es eigentlich sinnvoll die objektive Zurechnung im obj. TB zu bejahen und dann die Kausalität im subj. TB zu verneinen? Die obj. Zurechnung wird doch nach bejahter Kausalität geprüft, oder liege ich da falsch? |
Schema
- Tatbestand
- obj. Tatbestand
- obj. Tatbestands-Merkmale
bei ErfolgsDelikt: obj. Zurechnung des Erfolgs
ggf. besondere Absichten, Bsp.: § 242 StGB: ZueignungsAbsicht, § 263 StGB: BereicherungsAbsicht
- Rechtfertigungsgründe
II. ggf. ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__240.html Bsp. § 240 StGB]): Verwerflichkeit der Zweck-Mittel-Relation
- Schuldfähigkeit II. Unrechtsbewußtsein III. Entschuldigungsgründe
- obj. Tatbestand
Aufbaufragen
Allgemeine Frage: Wenn ich im subjektiven Tb bereits den VorSatz verneine, führe ich die Prüfung dann trotzdem zu Ende?
Wenn du den subj. TB, also VorSatz ausschließt, dann hörst du auf, es kommt aber dannn noch eine Strafe aufgrund von FahrLässigkeit in Betracht. Ich würde mal sagen, am Freitag kommt irgend ein Irrtum dran (error in persona, aberratio ictus...)
Was glaubt ihr, was am Freitag drankommt?
Is es eigentlich sinnvoll die objektive Zurechnung im obj. TB zu bejahen und dann die Kausalität im subj. TB zu verneinen?
Die obj. Zurechnung wird doch nach bejahter Kausalität geprüft, oder liege ich da falsch?