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Unterschiede zwischen den Revisionen 74 und 75
Revision 74 vom 2006-02-19 07:15:31
Größe: 8531
Autor: anonym
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Revision 75 vom 2006-02-19 12:45:02
Größe: 8640
Autor: anonym
Kommentar:
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Kann mir bitte mal jemand erklären, wann ich den Missbrauchstb. anwenden muss und wann den Treuebruchtb?

PD. Dr. Heinrich

[http://radtke.jura.uni-sb.de/ Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Nebengebiete]

[http://www.uni-saarland.de/ Universität des Saarlandes]

dienstags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Hörsaal 112 ([http://www.uni-saarland.de/verwalt/UniMap/B16.html Gebäude 16])

und hier in strafrecht kommt auf alle fälle betrug drann mit urkundenfälschung !!!und wahrscheinlich diebstahl am rande !!! kleiner tipp (o;

*Wie kommst du darauf wenn ich fragen darf? :-)

ganz einfach: betrug und diebstahl ist schon mal ein pflichtstoff im ersten staatsexamen von höchster priorität!!!außerdem kann man betrug sehr gut mit urkundenfälschung und diebstahl verbinden !!!oder glaubst du,dass brandstiftung drann kommt (o; ich sage mal so, eine abschlussklausur ohne zumindest den betrugstatbestand gibt es nicht oder sehr sehr selten!

aber genau diese zwei themen waren letztes jahr schon in der klausur dran: abgrenzung betrug-diebstahl und urkundenfälschung!!! ob er das selbe dieses jahr schon wieder bringt????? sehr fraglich

ich habe übrigens diese klausur mitgeschrieben (o; es kann ja auch noch raub-räub.erpr. drannkommen usw. !!! klar ist, dass es da unendliche möglichkeiten gibt.jedoch wird zumindest eines der drei großen delikte drannkommen: raub,betrug,diebstahl---und noch ein randdelikt, bei dem allerdings grundkenntnisse ausreichen müssten. viele proffs schreiben jedes semester über die gleichen themen eine klausur...dieses jahr kann können genauso abgrenzungsfragen bei betrug drannkommen nur auf einem anderen schwerpunkt....genügend streitstände gibt es ja zu den größeren themen , sodass man nicht darauf bauen sollte, diese themen nur zu überfliegen,nur weil sie letztes jahr schon geprüft wurden!

Momsen meinte heute Morgen: "Betrug, Untreue und Urkundenfälschung. Wenn ihr das könnt, kann euch nix passieren. Näheres 2 Wochen vor der Klausur."

macht euch mal keine sorgen ob das schonmal dran war. in dem jahr in dem es in der klausur kam hat er es auch in den klausuren für den schein genommen. hat also nichts zu sagen und der prof. ist auch immer fair gewesen.

--> also sollte man wohl in der letzten januarwoche in strafrechtvorlesung kommen???hoffe, dass das was momsen über klausur sagt, auch hier gepostet wird !!! --auf untreue wäre ich nicht gekommen....habe eher gedacht sdass schwerpunkt bei diebstahl und raub läge !!!

Hat der Momsens noch was zu den Klausuren gesagt? oder bleibt es bei Untreue,Betrug und Urkundendelikten?

Bleibt es jetzt bei den 3 Delikten, die uns Momsen gesagt hat?War zwar in der Vorlesung habe aber leider nicht so aufgepasst )0: KategorieAnwaltsRecht

Kommen jetzt echt nur diese 3 Delikte? Zu Untreue habe ich keine Vorlesung besucht, ist aber auch nicht so viel, oder? Was gehört da alles dazu? Auch der Missbrauch von Scheckkarten usw.?

Wie hoch ist denn der Schwierigkeitsgrad der Klausuren von Momsen zu bewerten?

* Ich kann nur vom 6. Semester sprechen, Strafprozessrecht. Es war sehr, sehr hart.

ich dachte momsen wollte 2 wochen vor der klausur noch was genaueres für die klausur sagen...was hat er denn jetzt noch gesagt???

dasselbe wie vorher: Betrug, Untreue, Urkunden...

Wenn man Striche auf Deckel wegmacht, ist das neben 267 nicht noch Betrug???

hmmm...man täuscht darüber, wieviel man getrunken hat, vermögensschaden wäre dann, dass man weniger zahlt als man getrunken hat...aber ich fürchte dann gibt es ein problem mit diesem simultanitätsprinzip, da die Vermögensverfügung(=ausschenken der getränke) ja VOR der täuschungshandlung(=wegradieren) passiert...was aber auf jeden fall zechbetrug ist, ist wenn man sich hinsetzt und bestellt, ohne jemals die Absicht zu haben zu zahlen...dabei ist die täuschungshandlung dann das hinsetzen und bestellen, da dieses nach verkehrsabschauung den erklärungswert besitzt, man sei zahlungsfähig und zahlungswillig ( siehe Momsens Fall 11, S. 5 von dem betrugsscript )...aber Urkundenfälschung ist dass mit dem wegradieren auf jeden fall ( siehe Fall 37, S. 16 von dem urkundsdeliktescript)...

Die Vermögensverfügung liegt hier meines Erachtens aber nicht im Ausschenken der Getränke sondern in der Unterlassung der Geltendmachung der Bezahlung der Getränke.Demnach wäre die Täuschungshandlung vor der Verfügung erfolgt und das Simultanitätsprinzip eingehalten.

überzeugend

Ja stimmt! Das ist wie bei nem Verkehrsunfall, der passiert ja auch vorher ;)

Meinst du wenn der schuldhafte Unfallverursacher den schuldlosen Unfallgegner so täuscht, dass der denkt, er hätte den Unfall verschuldet und deshalb nicht versucht Schadensersatz geltend zu machen?

WICHTIG: ich trenne zwei zusammengesetzte Urkunde ist das ne Vernichtung? und ne verfälschen wenn ich aus den teilen ne neue mache?

Sind auch die Fälschung von technischen Aufzeichnungen relevant?

2 über mir, das ist glaub ich ne vernichtung, bin mir aber nicht sicher...

Warum kann man beim Momsen nur die Materialien zu den letzten Vorlesungen runterladen? Sind die von den ersten Vorlesungen auf ner anderen Seite? die sind im archiv

weil er die anderen materialien so gegen neujahr vom netz genommen hat...so wie er es oft genug angekündigt hatte...

So hab mir eben noch kurz vor Ladenschluss die einschlägigen Richter Scripte gekauft und die Grundrisse des Rechts Bücher vom C.H.Beck, in denen werd ich jetzt die 3 Delikte heute und morgen lernen das sollte reichen.

du bist aber positiv : betrug, urkundendelikte und untreue an 2 tagen inklusive aufbau, definitionen und streitstände....du hast selbstvertrauen !!


/!\ Edit conflict - other version:


Kann jemand von euch vielleicht die Unterlagen zum Betrug ins Netz stellen?


/!\ Edit conflict - your version:


Ist jemand mal zufällig die Abschlussklausur des letzten Jahres durchgegangen und hat dazu eine Lösungsskizze/-vorschlag???


/!\ End of edit conflict


GLAUBT JEMAND,DASS HEHLEREI UND BEGÜNSTIGUNG DRAN KOMMEN?????????

Wie kommst du denn gerade auf diese Themen??

gute frage. warum guckst du nicht einfach ins akademische viertel saar denn hier bekommt man anscheinend meist nur dämliche antworten anstelle von hilfe. ich werd hier jedenfalls nix mehr fragen ist mir einfach zu blöd geworden, hier scheissen sich die leute nur noch gegenseitig an obwohl sie im selben boot sitzen....

Kann vielleicht jemand die Unterlagen von Momsen zu Betrug ins Netz stellen? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Missbrauch-und Treuebruchtatbestand? Da komm ich nicht klar damit.

Kann vielleicht jemand die Unterlagen von Momsen zu Betrug ins Netz stellen? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Missbrauch-und Treuebruchtatbestand? Da komm ich nicht klar damit.

Hier der Link momsen hat vergessen das File zu löschen und nur den Link aus der Gliederung genommen :-) http://momsen.jura.uni-saarland.de/material/strafriii/betrug.pdf und viel erfolg euch allen.

Meint ihr denn, Computerbetrug wird relevant sein?Finde ihn so "komisch" :-)

Treuebruch verwirklicht jem.kraft gesetz oder so. wie ich auf hehlerei komm??naja,ein tut.-leitet munkelte davon

also ich denke, dass auf alle fälle abgrenzung zwischen diebstahl und betrug drannkommt bzw. diebstahl in mittlebarer täterschaft und betrug !!! sind wir uns da einig ???dann gebt mir ein lautes HOLLA !!! dann denke ich,dass man betrug bejahen muss.....und dann gibt es bestimmt beim vermögensschaden noch einen spezialfall wie eingehungsbetrug oder sowas......und man muss noch was zur stoffgleichheit schreiben....dann gibt es noch eine tolle urkundenfälschung, wo wohl jemand eine fremde willenserklärung mit seinem namen unterschreibt ( also die geistigkeitstheorie komt auf alle fälle drann) oder es wird einfach gefragt, ob eine kopie oder ein fax als urkunde anzuerkennen sind.....und wenn wir dann noch glück haben versucht dann ein herr x diese urkunde in den rechtsverkehr zu bringen abwohl er dazu nicht befugt war...also noch ein bisschen untreue !!! so stelle ich mir das vor....de momsen kann ja keine spezielle klausur stellen, sondern wird sich wohl auf die basisprobleme konzentrieren....und da er seine folien aus dem netz geholt hat, denke ich mal, dass er einen fall wie in den folien drannbringt !!! holla ???? wenn net, viel glück !!!!

Kann mir bitte mal jemand erklären, wann ich den Missbrauchstb. anwenden muss und wann den Treuebruchtb?

VorlesungSb/StrafRecht3 (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:25 durch anonym)