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Unterschiede zwischen den Revisionen 103 und 104
Revision 103 vom 2006-02-21 10:06:43
Größe: 15247
Autor: anonym
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Revision 104 vom 2006-02-21 10:09:10
Größe: 15591
Autor: anonym
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Das Problem lag darin, dass er ja eigentlich seinen Namen nicht "verfälscht" hat, sondern nur seinen ihm rechtlich zustehenden zweiten Vornamen verwendet hat. Für jeden anderen ist A dadurch eindeutig als geistiger Aussteller zu erkennen, nur in diesem speziellen Fall wegen der Software und der bereits existierenden Kundendatei nicht...

PD. Dr. Heinrich

[http://radtke.jura.uni-sb.de/ Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Nebengebiete]

[http://www.uni-saarland.de/ Universität des Saarlandes]

dienstags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Hörsaal 112 ([http://www.uni-saarland.de/verwalt/UniMap/B16.html Gebäude 16])

und hier in strafrecht kommt auf alle fälle betrug drann mit urkundenfälschung !!!und wahrscheinlich diebstahl am rande !!! kleiner tipp (o;

*Wie kommst du darauf wenn ich fragen darf? :-)

ganz einfach: betrug und diebstahl ist schon mal ein pflichtstoff im ersten staatsexamen von höchster priorität!!!außerdem kann man betrug sehr gut mit urkundenfälschung und diebstahl verbinden !!!oder glaubst du,dass brandstiftung drann kommt (o; ich sage mal so, eine abschlussklausur ohne zumindest den betrugstatbestand gibt es nicht oder sehr sehr selten!

aber genau diese zwei themen waren letztes jahr schon in der klausur dran: abgrenzung betrug-diebstahl und urkundenfälschung!!! ob er das selbe dieses jahr schon wieder bringt????? sehr fraglich

ich habe übrigens diese klausur mitgeschrieben (o; es kann ja auch noch raub-räub.erpr. drannkommen usw. !!! klar ist, dass es da unendliche möglichkeiten gibt.jedoch wird zumindest eines der drei großen delikte drannkommen: raub,betrug,diebstahl---und noch ein randdelikt, bei dem allerdings grundkenntnisse ausreichen müssten. viele proffs schreiben jedes semester über die gleichen themen eine klausur...dieses jahr kann können genauso abgrenzungsfragen bei betrug drannkommen nur auf einem anderen schwerpunkt....genügend streitstände gibt es ja zu den größeren themen , sodass man nicht darauf bauen sollte, diese themen nur zu überfliegen,nur weil sie letztes jahr schon geprüft wurden!

Momsen meinte heute Morgen: "Betrug, Untreue und Urkundenfälschung. Wenn ihr das könnt, kann euch nix passieren. Näheres 2 Wochen vor der Klausur."

macht euch mal keine sorgen ob das schonmal dran war. in dem jahr in dem es in der klausur kam hat er es auch in den klausuren für den schein genommen. hat also nichts zu sagen und der prof. ist auch immer fair gewesen.

--> also sollte man wohl in der letzten januarwoche in strafrechtvorlesung kommen???hoffe, dass das was momsen über klausur sagt, auch hier gepostet wird !!! --auf untreue wäre ich nicht gekommen....habe eher gedacht sdass schwerpunkt bei diebstahl und raub läge !!!

Hat der Momsens noch was zu den Klausuren gesagt? oder bleibt es bei Untreue,Betrug und Urkundendelikten?

Bleibt es jetzt bei den 3 Delikten, die uns Momsen gesagt hat?War zwar in der Vorlesung habe aber leider nicht so aufgepasst )0: KategorieAnwaltsRecht

Kommen jetzt echt nur diese 3 Delikte? Zu Untreue habe ich keine Vorlesung besucht, ist aber auch nicht so viel, oder? Was gehört da alles dazu? Auch der Missbrauch von Scheckkarten usw.?

Wie hoch ist denn der Schwierigkeitsgrad der Klausuren von Momsen zu bewerten?

* Ich kann nur vom 6. Semester sprechen, Strafprozessrecht. Es war sehr, sehr hart.

ich dachte momsen wollte 2 wochen vor der klausur noch was genaueres für die klausur sagen...was hat er denn jetzt noch gesagt???

dasselbe wie vorher: Betrug, Untreue, Urkunden...

Wenn man Striche auf Deckel wegmacht, ist das neben 267 nicht noch Betrug???

hmmm...man täuscht darüber, wieviel man getrunken hat, vermögensschaden wäre dann, dass man weniger zahlt als man getrunken hat...aber ich fürchte dann gibt es ein problem mit diesem simultanitätsprinzip, da die Vermögensverfügung(=ausschenken der getränke) ja VOR der täuschungshandlung(=wegradieren) passiert...was aber auf jeden fall zechbetrug ist, ist wenn man sich hinsetzt und bestellt, ohne jemals die Absicht zu haben zu zahlen...dabei ist die täuschungshandlung dann das hinsetzen und bestellen, da dieses nach verkehrsabschauung den erklärungswert besitzt, man sei zahlungsfähig und zahlungswillig ( siehe Momsens Fall 11, S. 5 von dem betrugsscript )...aber Urkundenfälschung ist dass mit dem wegradieren auf jeden fall ( siehe Fall 37, S. 16 von dem urkundsdeliktescript)...

Die Vermögensverfügung liegt hier meines Erachtens aber nicht im Ausschenken der Getränke sondern in der Unterlassung der Geltendmachung der Bezahlung der Getränke.Demnach wäre die Täuschungshandlung vor der Verfügung erfolgt und das Simultanitätsprinzip eingehalten.

überzeugend

Ja stimmt! Das ist wie bei nem Verkehrsunfall, der passiert ja auch vorher ;)

Meinst du wenn der schuldhafte Unfallverursacher den schuldlosen Unfallgegner so täuscht, dass der denkt, er hätte den Unfall verschuldet und deshalb nicht versucht Schadensersatz geltend zu machen?

WICHTIG: ich trenne zwei zusammengesetzte Urkunde ist das ne Vernichtung? und ne verfälschen wenn ich aus den teilen ne neue mache?

Sind auch die Fälschung von technischen Aufzeichnungen relevant?

2 über mir, das ist glaub ich ne vernichtung, bin mir aber nicht sicher...

Warum kann man beim Momsen nur die Materialien zu den letzten Vorlesungen runterladen? Sind die von den ersten Vorlesungen auf ner anderen Seite? die sind im archiv

weil er die anderen materialien so gegen neujahr vom netz genommen hat...so wie er es oft genug angekündigt hatte...

So hab mir eben noch kurz vor Ladenschluss die einschlägigen Richter Scripte gekauft und die Grundrisse des Rechts Bücher vom C.H.Beck, in denen werd ich jetzt die 3 Delikte heute und morgen lernen das sollte reichen.

du bist aber positiv : betrug, urkundendelikte und untreue an 2 tagen inklusive aufbau, definitionen und streitstände....du hast selbstvertrauen !!

Kann jemand von euch vielleicht die Unterlagen zum Betrug ins Netz stellen?

Ist jemand mal zufällig die Abschlussklausur des letzten Jahres durchgegangen und hat dazu eine Lösungsskizze/-vorschlag???

GLAUBT JEMAND,DASS HEHLEREI UND BEGÜNSTIGUNG DRAN KOMMEN?????????

Wie kommst du denn gerade auf diese Themen??

gute frage. warum guckst du nicht einfach ins akademische viertel saar denn hier bekommt man anscheinend meist nur dämliche antworten anstelle von hilfe. ich werd hier jedenfalls nix mehr fragen ist mir einfach zu blöd geworden, hier scheissen sich die leute nur noch gegenseitig an obwohl sie im selben boot sitzen....

nur zu blöd, dass im akademischen viertel überhaupt nichts passiert...

Kann vielleicht jemand die Unterlagen von Momsen zu Betrug ins Netz stellen? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Missbrauch-und Treuebruchtatbestand? Da komm ich nicht klar damit.

Kann vielleicht jemand die Unterlagen von Momsen zu Betrug ins Netz stellen? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Missbrauch-und Treuebruchtatbestand? Da komm ich nicht klar damit.

Hier der Link momsen hat vergessen das File zu löschen und nur den Link aus der Gliederung genommen :-) http://momsen.jura.uni-saarland.de/material/strafriii/betrug.pdf und viel erfolg euch allen.

Meint ihr denn, Computerbetrug wird relevant sein?Finde ihn so "komisch" :-)

Treuebruch verwirklicht jem.kraft gesetz oder so. wie ich auf hehlerei komm??naja,ein tut.-leitet munkelte davon

also ich denke, dass auf alle fälle abgrenzung zwischen diebstahl und betrug drannkommt bzw. diebstahl in mittlebarer täterschaft und betrug !!! sind wir uns da einig ???dann gebt mir ein lautes HOLLA !!! dann denke ich,dass man betrug bejahen muss.....und dann gibt es bestimmt beim vermögensschaden noch einen spezialfall wie eingehungsbetrug oder sowas......und man muss noch was zur stoffgleichheit schreiben....dann gibt es noch eine tolle urkundenfälschung, wo wohl jemand eine fremde willenserklärung mit seinem namen unterschreibt ( also die geistigkeitstheorie komt auf alle fälle drann) oder es wird einfach gefragt, ob eine kopie oder ein fax als urkunde anzuerkennen sind.....und wenn wir dann noch glück haben versucht dann ein herr x diese urkunde in den rechtsverkehr zu bringen abwohl er dazu nicht befugt war...also noch ein bisschen untreue !!! so stelle ich mir das vor....de momsen kann ja keine spezielle klausur stellen, sondern wird sich wohl auf die basisprobleme konzentrieren....und da er seine folien aus dem netz geholt hat, denke ich mal, dass er einen fall wie in den folien drannbringt !!! holla ???? wenn net, viel glück !!!!

Kann mir bitte mal jemand erklären, wann ich den Missbrauchstb. anwenden muss und wann den Treuebruchtb? - Also jeder Treuebruchtb ist ein Missbrauchstb. Also das prüfst du zuerst und beim Treuebruch kommt nur noch hinzu, dass die Vermögensbetreuungspflicht wesensbestimmend für die Treuepflicht ist. Die Treuepflicht ansich besteht aber auch beim Missbrauch und muss dort schon geprüft werden beim Täter!

Hier sind mal die wichtigsten Definitionen für Betrug, Untreue und Urkundsdelikte: http://filecache.de/512887/

Bei der Urkundenfälschung gibt es ja zu egal was grundsätzlich 2 Meinungen, z.B. ob die Fotokopie einer Urkunde nun eine echte Urkunde ist oder nicht, oder ob sie durch eine beglaubigung zu einer echten zusammengesetzten Urkunde wird oder eben nicht, oder ob ein Computertelefax nun im gegensatz zu nem gewöhnlichen Telefoax ( Stichwort: Fernasudruck ) eine urkunde ist oder nicht. Was meint ihr muss man da jeden dieser kleinlichen und abwegigen Meinungsstreite kennen, sie ausführen und begründen, oder reicht es einfach eine der beiden Meinungen zu vertrteen und die bei der Klausurlößung dan zu vertreten ?

war ne faire klausur fande ich und am besten fande ich, dass die aufpasser "locker" waren !!! momsen sit halt doch der beste !!!

Was habt ihr denn alles geprüft? bzw wegen was hat sich a strafbar gemacht?

Ich hab Betrug geprüft und bejaht und hab darin den Dreiecksbetrug,Urkundenfälschung hab ich noch..wobei das Ergebnis laut Aufsicht egal ist,es kommt nur auf die Begründung an!

habe betrug bejahrt und urkunde bezüglich des zweiten namens verneint, da ja a als aussteller nach der geistigkeitstheorie zu erkenn war !!! man hätte dann aber wohl noch herstellen einer unechten urkunde bejahen können, indem ja der a sich als "neukunde" auf dem formular angekreuzt hat obwohl er altkunde war....also in diesem falle urkunde (+) vielleicht hätte man noch untreue des m bejahen könne??? soweit bin ich nicht mehr gekommen. abzgrenzen war wohl sachbetrug von diebstahl in mittelbarer täterschaft mit m .....oder net ?

war nicht nur die strafbarkeit von a gefragt?

Für Untreue hab ich keine Anhaltspunkte gefunden war ja nur nach der Strafbarkeit von A gefragt!!...meiner Meinung war zwischen Diebstahl in mittelbarer Täterschaft und Dreiecksbetrug abzugrenzen

Urkundenfälschung hab ich auch verneint, da A als Aussteller erkennbar war. Das mit dem Neukunde ankreuzen kann keine Urkundenfälschung sein - Stichwort schriftl Lüge!!! Das Hauptproblem beim Betrug war wohl der Vermögensschaden weil die unbewusste Selbstschädigung fraglich war: Die V wusste ja dass sie für die Flasche keine Gegenleistung bekommt, da kam also die Zweckverfehlung dran. Die Abgrenzung zum Diebstahl hab ich nicht sehr ausführlich, es war ja ganz offensichtlich, da der M Mitarbeiter war und Verfügungsbefugnis hatte. Zu Untreue hab ich gar nix gemacht, da das ja mal völlig abwegig war. Der M hat ja nur seinen Job gemacht. Es stand auch drunter Strafbarkeit des A, dh es war sogar falsch Untreue zu prüfen. Puh zum Glück hab ich das nicht gemacht! :)

Das mit der zweckverfehlung hab ich auch

war nicht auch beim irrtum des M ein problem zu sehen , da ja auch dort ne maschiene im spiel war und ein irrtum nur beim menschen möglich ist?

Stimmt eigentlich... Einige haben aber auch Diebstahl in mittelbarer Täterschaft bejaht! Laut Fall 13 zum Betrug kann man diese Ansicht auch vertreten! Glaube nicht, dass Betrugsverneinung zwangsläufig zum Durchfallen führt...

das mit dem m war ja auch nur ne idee...habe natürlich den m auch nicht geprüft!!! und die zweckverfehlung habe ich auch nicht erwähnt....das ist doch nur der fall, wenn jemand etwas hergibt und der soziale zweck nicht erreicht wird???? der a war ja kein bettler !!! das mit dem computerprogramm sehe ich jetzt eigentlich genauso...der irrtum basiert ja darauf, dass das programm zu blöd war den fehler zu erkennen....also wurde der m oder v ja durch den computer getäuscht bzw. der computer wurde getäuscht und dann der m, der sich auf das programm verlassen hat.....ojeeeeee.....aber das habe ich nicht.....hoffe, dass es für 4 punkte gereicht hat....das mit er urkunde und der ankreuzen : hast recht : 267 fällt weg, da e auf die wahrheit der urkunde nicht ankommt sonder nur auf den aussteller.....

der M wurde nicht nur durch den computer getäuscht, er hat auch den vermerk auf dem bestellformular gelesen...

Der Zweck von dem Gratisgeschenk war aber daß der V neue Kunden gewinnt und seinen Kundenkreis erweitert und da der A schon Kunde war wurde dieser Zweck verfehlt

Stimmt , aber muss bei der Zweckverfehlungslehre nicht ein sozialer Sinn durch die Täuschung verfehlt werden?

Nein nicht unbedingt..man kann die Zweckverfehlung auch in diesem Fall bejahen

diebstahl in mittelbarer täterschaft konnte man hie nicht vertreten : nach der lagertheorie hat sich der m im lager des v befunden und somit kommt nur ein betrug in frage....wäre der m im lager des a gewesen, dann wäre diebstahl in betracht gekommen...steht bei momsen auf den folien auf dem blatt wo der dreiecksbetrug vom diebstahl abgegrenzt wird !!!

Die Urkunde konnte man übrigens sehr gut als unecht bewerten. http://www.uni-bayreuth.de/departments/rep-web/urkund1.html

Nach Wessels, Reniger und Richter war es eine klare Urkundenfälschung laut den beiden LEhrbüchern und dem einen Script ist es eindeutig und unstreitig das Herstellen einer unechten Urkunde. Das zu verneinen kann man eventuell gerad enoch so durchgehen lassen wenn es gutbegründet ist, aber wenn 2 Lehrbücher und ein Script diese eindeutige Aussage treffen weiß ich ja auch net :) Und das mit dem Ankreuzen, dass er Neukunde ist ist ne reine beurkundigte Falschaussage, die hat mit der Urkundenfälschungsproblematik mal garnichts zu tun :)

also ich hab zuerst unechte urkunde verneint, dann betrug bejaht( mit Antragserfordernis ), dann den obersatz für diebstahl in mittelbarer täterschaft gebildet, dann hat die zeit nur noch gereicht, um zu schreiben dass der schon wegen dem exklusivitätsverhältnis ausscheidet...ich fürchte, man hätte eher zuerst den diebstahl prüfen und verneinen müssen, um dann zum betrug zu kommen...

Hab auch Urkundenfälschung verneint (schriftliche Lüge) und Betrug gegen M zu Lasten des V bejaht. Hoffe das geht so in Ordnung!

Also die Urkunde ist auf jeden Fall unecht, da A durch die Manipulation mit seinem Namen über seine Identität zu täuschen sucht. Das Beispiel mit dem verfälschen des eigenen Namens wird in so ziemlich jedem Lehrbuch erwähnt und wird als das Ausstellen einer unechten UK behandelt...just my 2 cents

Verfälscht er denn seinen Namen..immerhin ist es ja sein richtiger?!

Das Problem lag darin, dass er ja eigentlich seinen Namen nicht "verfälscht" hat, sondern nur seinen ihm rechtlich zustehenden zweiten Vornamen verwendet hat. Für jeden anderen ist A dadurch eindeutig als geistiger Aussteller zu erkennen, nur in diesem speziellen Fall wegen der Software und der bereits existierenden Kundendatei nicht...

VorlesungSb/StrafRecht3 (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:25 durch anonym)