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---- KategorieOnlineRecht |
Open Access ist ein Schlagwort aus dem angloamerikanischen Bereich, das eine Revolution der wissenschaftlichen Wissens-Produktion bedeuten könnte.
Die Berliner Erklärung vom Oktober 2003 definierte die folgende Lizenz (siehe auch www.Creativecommons.org) als Kriterium für ein Open Acess Werk:
"Die Urheber und Rechteinhaber sichern allen Benutzern unwiderruflich den freien weltweiten Zugang zu und erteilen ihnen die Erlaubnis, das Werk zu kopieren, zu benutzen, zu übertragen und wiederzugeben (und zwar auch öffentlich), Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten und dies alles in jedem digitalen Medium und zu jedem verantwortbaren Zweck, vorausgesetzt die Urheberschaft wird korrekt zum Ausdruck gebracht (die wissenschaftliche Gemeinschaft wird wie bisher die Regeln vorgeben, wie die Urheberschaft korrekt anzugeben ist und was eine verantwortbare Nutzung ist). Darüber hinaus dürfen zum persönlichen Gebrauch eine kleine Anzahl von Ausdrucken erstellt werden."
Übersetzung nach http://archiv.twoday.net/stories/93128/
Weitere Informationen zum Open Access enthalten tagesaktuell Peter Subers Open Access News (englisch) http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html
Deutschsprachige Nachrichten finden sich beispielsweise in einer eigenen Rubrik Open Access des Weblogs ARCHIVALIA rund ums Archivwesen: http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/