Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.
Unterschiede zwischen den Revisionen 72 und 73
Revision 72 vom 2006-04-06 18:21:39
Größe: 7473
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Revision 73 vom 2006-04-08 00:52:44
Größe: 7589
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Bevor Ihr jedoch einen neuen Erklärungstext erstellt, solltet Ihr natürlich in der nachfolgenden Liste genau '''überprüfen''', ob nicht bereits eine passende Definitionsseite zu Euerem Thema existiert. Sofern dies nicht der Fall ist, könnt Ihr den neu zu definierenden Begriff (mehrere Wörter natürlich wikigemäß groß schreiben und zusammenziehen - außerdem auch nicht vergessen, der Einheitlichkeit wegen das Wort "Definition" voranzustellen!) '''an systematisch und alphabetisch richtiger Stelle''' einfügen. Beachtet dabei bitte die bei den schon einsortierten Definitionen vorgenommenen Formatierungsregeln, und gebt auch den entsprechenden Kontext an. Das attachment:definition.gif Icon bitte nur verwenden, sofern auch bereits eine entsprechende HörDefinition existiert. Bevor Ihr jedoch einen neuen Erklärungstext erstellt, solltet Ihr natürlich in den nachfolgenden Listen genau '''überprüfen''', ob nicht bereits eine passende Definitionsseite zu Euerem Thema existiert. Sofern dies nicht der Fall ist, könnt Ihr den neu zu definierenden Begriff (mehrere Wörter natürlich wikigemäß groß schreiben und zusammenziehen - außerdem auch nicht vergessen, der Einheitlichkeit und der Funktionalität wegen das Wort "Definition" voranzustellen!) auf einer neuen JuraWikiSeite anlegen.
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Soweit dabei eine Einordnung unter verschiedenen Rechtsgebieten in Betracht kommt (z.B. kann Vorsatz ja bekanntlich nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Zivilrecht eine Rolle spielen), nehmt bitte auch diese '''Mehrfacheingruppierung''' vor. Denn etwa unterschiedliche Bedeutungen sollten sinnvollerweise gerade erst auf der entsprechenden Definitionsseite selbst deutlich gemacht werden - so wird der Benutzer, der sich für eine entsprechende Definition interessiert, auch stets für die jeweils '''abweichende(n) Bedeutung(en)''' sensibilisiert, was das für die Juristerei so wichtige '''vernetzte Denken''' befördert! Soweit für Eueren Begriff eine Einordnung unter verschiedenen Rechtsgebieten in Betracht kommt (z.B. kann Vorsatz ja bekanntlich nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Zivilrecht eine Rolle spielen), nehmt bitte auch diese '''Mehrfacheingruppierung''' durch Notieren der entsprechenden unten genannten standardisierten Rechtsgebietskategorien vor. Denn etwa unterschiedliche Bedeutungen sollten sinnvollerweise gerade erst auf der entsprechenden Definitionsseite selbst deutlich gemacht werden - so wird der Benutzer, der sich für eine entsprechende Definition interessiert, auch stets für die jeweils '''abweichende(n) Bedeutung(en)''' sensibilisiert, was das für die Juristerei so wichtige '''vernetzte Denken''' befördert!
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Nachdem Ihr den neuen Begriff in der Liste eingetragen und die veränderte Seite abgespeichert habt, könnt Ihr durch Anklicken des hierdurch erzeugten Links eine '''neue Definitionsseite anlegen'''. Beim Erstellen des Definitionstextes wird Euch die JuristischeDefinitionVorlage behilflich sein, welche Ihr auf entsprechende Nachfrage des Systems verwenden könnt. Bitte denkt auch - wie sich das für ordentliche Juristen gehört - daran, bei solchen Begriffserklärungen, deren Forumlierung sich nicht gerade in jedem Standardlehrbuch wiederfindet (und somit auch nicht als Allgemeingut gelten kann), die '''Quelle''' mit anzugeben! Falls Ihr mit dem '''Bearbeiten von Wiki-Seiten''' noch nicht so viel Erfahrung habt, bringt Euch die Seite '''HilfeZumEditieren''' sicher ganz schnell weiter! Nachdem Ihr den neuen SeitenName``n auf irgendeiner bereits bestehenden JuraWikiSeite notiert und die veränderte Seite abgespeichert (oder deren Vorschau aufgerufen) habt, könnt Ihr durch Anklicken des hierdurch erzeugten Links eine '''neue Definitionsseite anlegen'''. Beim Erstellen des Definitionstextes wird Euch die JuristischeDefinitionVorlage behilflich sein, welche Ihr auf entsprechende Nachfrage des Systems verwenden könnt. Bitte denkt auch - wie sich das für ordentliche Juristen gehört - daran, bei solchen Begriffserklärungen, deren Forumlierung sich nicht gerade in jedem Standardlehrbuch wiederfindet (und somit auch nicht als Allgemeingut gelten kann), die '''Quelle''' mit anzugeben! Falls Ihr mit dem '''Bearbeiten von JuraWikiSeiten''' noch nicht so viel Erfahrung habt, bringt Euch die Seite '''HilfeZumEditieren''' sicher ganz schnell weiter!
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Auf den nachfolgenden Seiten finden sich (mit Hilfe des Makros "FullSearch" automatisch generierte) Listen, die den jeweils aktuellen Definitionen-Bestand nach verschiedenen Rechtsgebiets-Kategorien zusammenstellen. Für einen noch komfortableren Umgang mit den Definitionen siehe unter [http://www.JuristischeBegriffe.de]. Solche RechtsGebiet``s-spezifische Funktionen setzen aber zwingend voraus, dass auch auf den Definitionsseiten selbst entsprechend einheitliche Rechtsgebiets-Kategorien aus der nachfolgenden Auswahl notiert werden! Auf den nachfolgenden Seiten finden sich (mit Hilfe des Makros "FullSearch" automatisch generierte) Listen, die den jeweils aktuellen Definitionen-Bestand nach verschiedenen Rechtsgebiets-Kategorien zusammenstellen. Für einen noch komfortableren Umgang mit den Definitionen siehe unter [http://www.JuristischeBegriffe.de]. Solche RechtsGebiet``s-spezifische Funktionen setzen aber zwingend voraus, dass auch auf den Definitionsseiten selbst entsprechend einheitliche Rechtsgebiets-Kategorien aus der nachfolgenden Auswahl notiert werden, weshalb auch unbedingt nur noch diese zu verwenden sind (was aber selbstverständlich nicht ausschließt, daß bei Bedarf auch noch weitere Rechtsgebietskategorien standardisiert vergeben werden könnten)!

TableOfContents

1. Was ist das hier?

Diese Seite ist Teil des (auch unter http://www.JuristischeBegriffe.de beworbenen) JuristischeBegriffe-Projektes und dient der Koordination von im JuraWiki unternommenen Bestrebungen, für das juristische Lernen essentielle JuristischeDefinitionen sowohl auf einzeln verlinkbaren Wiki-Seiten als auch - für die mobile Examensvorbereitung - in Form von downloadbaren MP3-Dateien (sog. HörDefinition) zusammenzutragen.

Entsprechend werden in einem parallel bestehenden Projektteil JuristenLatein-Vokabeln (samt entsprechender HörLatein-MP3-Dateien) gesammelt.

Zu Entstehung und Zielen des Projektes finden sich weitere Informationen unter JuristischeBegriffe.

2. Aufbau und Bestandteile des Projektes

3. Verwendung als Stoffsammlung, MP3-Verzeichnis und Lern-Index für essentielle juristische Fachtermini

Keineswegs soll mit diesem Projekt ein Nachschlagewerk für sämtliche juristischen Begrifflichkeiten geschaffen werden, sondern der Fokus gerade auf den für Ausbildung, Klausur und Prüfung besonders wichtigen Begriffen bleiben. Zur Befüllung der Definitonen-Sammlung mit weiteren in diesem Sinne essentiellen Begriffen bieten sich gewisse Anleihen bei so umfangreichen Projekten wie [http://www.lexexakt.de lexeakt.de] oder [http://www.juradef.de juradef] aber sicherlich an. Die unter JuristenLatein begonnene Sammlung könnte insbesondere mit der in dieser Hinsicht schon sehr gelungenen [http://www.muenster.de/~lucas/jura/Latein.pdf Auswahl] von Dr. Christian Lucas ([http://www.muenster.de/~lucas/juratexte/ Juratexte]) abgeglichen werden.

4. Ausbau und Pflege der Definitionen-Sammlung

Jeder JuraWiki-Benutzer ist herzlich eingeladen, den bisherigen Bestand kritisch unter die Lupe zu nehmen, sinnvolle Querverweise zu ergänzen, Verschmelzungen mit schon bestehenden JuraWiki-Inhalten durch Inhaltsverlagerungen aus oder Umbenennungen von entsprechenden Seiten in dieses Projekt selbst vorzunehmen und/ oder seine etwa für die eigene Examensvorbereitung bereits zusammengetragenen Definitionen und Latein-Vokabeln zum Projekt beizusteuern (ToDo/ MitArbeiterGesucht).

Bevor Ihr jedoch einen neuen Erklärungstext erstellt, solltet Ihr natürlich in den nachfolgenden Listen genau überprüfen, ob nicht bereits eine passende Definitionsseite zu Euerem Thema existiert. Sofern dies nicht der Fall ist, könnt Ihr den neu zu definierenden Begriff (mehrere Wörter natürlich wikigemäß groß schreiben und zusammenziehen - außerdem auch nicht vergessen, der Einheitlichkeit und der Funktionalität wegen das Wort "Definition" voranzustellen!) auf einer neuen JuraWikiSeite anlegen.

Soweit für Eueren Begriff eine Einordnung unter verschiedenen Rechtsgebieten in Betracht kommt (z.B. kann Vorsatz ja bekanntlich nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Zivilrecht eine Rolle spielen), nehmt bitte auch diese Mehrfacheingruppierung durch Notieren der entsprechenden unten genannten standardisierten Rechtsgebietskategorien vor. Denn etwa unterschiedliche Bedeutungen sollten sinnvollerweise gerade erst auf der entsprechenden Definitionsseite selbst deutlich gemacht werden - so wird der Benutzer, der sich für eine entsprechende Definition interessiert, auch stets für die jeweils abweichende(n) Bedeutung(en) sensibilisiert, was das für die Juristerei so wichtige vernetzte Denken befördert!

Nachdem Ihr den neuen SeitenNamen auf irgendeiner bereits bestehenden JuraWikiSeite notiert und die veränderte Seite abgespeichert (oder deren Vorschau aufgerufen) habt, könnt Ihr durch Anklicken des hierdurch erzeugten Links eine neue Definitionsseite anlegen. Beim Erstellen des Definitionstextes wird Euch die JuristischeDefinitionVorlage behilflich sein, welche Ihr auf entsprechende Nachfrage des Systems verwenden könnt. Bitte denkt auch - wie sich das für ordentliche Juristen gehört - daran, bei solchen Begriffserklärungen, deren Forumlierung sich nicht gerade in jedem Standardlehrbuch wiederfindet (und somit auch nicht als Allgemeingut gelten kann), die Quelle mit anzugeben! Falls Ihr mit dem Bearbeiten von JuraWikiSeiten noch nicht so viel Erfahrung habt, bringt Euch die Seite HilfeZumEditieren sicher ganz schnell weiter!

Aber auch allgemeine Vorschläge und Hinweise zur künftigen Weiterentwicklung des Projektes sind sehr willkommen! Für Fragen und Vorschläge wendet Euch bitte an EnricoKrüger.

5. Definitionslisten

Auf den nachfolgenden Seiten finden sich (mit Hilfe des Makros "FullSearch" automatisch generierte) Listen, die den jeweils aktuellen Definitionen-Bestand nach verschiedenen Rechtsgebiets-Kategorien zusammenstellen. Für einen noch komfortableren Umgang mit den Definitionen siehe unter [http://www.JuristischeBegriffe.de]. Solche RechtsGebiets-spezifische Funktionen setzen aber zwingend voraus, dass auch auf den Definitionsseiten selbst entsprechend einheitliche Rechtsgebiets-Kategorien aus der nachfolgenden Auswahl notiert werden, weshalb auch unbedingt nur noch diese zu verwenden sind (was aber selbstverständlich nicht ausschließt, daß bei Bedarf auch noch weitere Rechtsgebietskategorien standardisiert vergeben werden könnten)!


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JuristischeDefinition (zuletzt geändert am 2016-06-02 12:50:20 durch anonym)