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Unterschiede zwischen den Revisionen 5 und 6
Revision 5 vom 2005-11-01 19:05:39
Größe: 903
Kommentar:
Revision 6 vom 2008-01-20 19:59:34
Größe: 909
Autor: anonym
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'''Als wesensgleiches Minus zum Eigentum ([http://dejure.org/gesetze/BGB/903.html §§ 903 ff. BGB])''' '''Als wesensgleiches Minus zum Eigentum ([[http://dejure.org/gesetze/BGB/903.html|§§ 903 ff. BGB]])'''
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Anwartschaftsrecht

Als wesensgleiches Minus zum Eigentum (§§ 903 ff. BGB)

  • Anwartschaftsrechte sind Rechtspositionen, die dadurch entstehen, dass von einem mehraktigen Erwerbsvorgang bereits so viele Akte vollzogen sind, dass der Erwerber eine derart sichere Rechtsposition erlangt hat, dass der endgültige Rechtserwerb nicht mehr durch einseitige Handlung des Veräußerers vereitelt werden kann.
    • vgl. BGHZ 132, 218; Medicus BR, Rn. 456


Als HörDefinition vorhanden

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DefinitionAnwartschaftsrecht (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:59:34 durch anonym)