Das ist die ProjektHomepage der ZweitSemester an der Uni Saarbrücken im SS 2005. Hier sollen also die Sachen hin, die nicht unbedingt für alle ZweitSemester (bundesweit) von Interesse sind, sondern eher speziell die Studenten in Saarbrücken betreffen.


Eine Liste aller Seiten, die für die ZweitSemesterSb von besonderem Interesse sind, gibt es unter der KategorieZweitSemesterSb


ToDo: Seite überarbeiten für die neuen ZweitSemester (alles alte wegwerfen ist kontraproduktiv, da man vieles wiederverwerten kann und man so nicht alles jedes Jahr neu fragen / raussuchen muss) :-)


Inhalt:


Stundenplan (ohne AG's)

Vorlesung

Dozent

Gebäude / Raum

Vorlesungsnummer

LP / CP

Wann?

Stand: ...

Klausuren

SS 07

aktuelle Fragen

Was mache ich, wenn meine Martikelnummer nicht auf den Listen steht?

Vermutlich wirst du im Moment aus irgendeinem Grund nicht als ein Student geführt, der mit dem Abschluß "Staatsexamen" studiert. Hier kann ein Versehen vom Prüfungsamt / Dekanat vorliegen. Einfach beim Dekanat vorbei gehen und wieder in die Liste eintragen lassen. Deine nicht aufgelisteten Ergebnisse erfragst Du direkt beim entsprechenden Lehrstuhl.

Ich habe meine Klausur zwar auf dem Deckblatt, nicht aber am Ende unterschrieben

Ich würde also noch nichts als verloren betrachten.

Schlüssel- und Zusatzqualifikationen

Bis zum Examen muss jeder eine Veranstaltung wie zum Beispiel "Einführung in das französische Privat- bzw. öffentliche Recht", "English Legal Terminologie" und ein Rhetorikkurs besuchen.

Ob es sinnvoll ist, bereits jetzt einen der Sprach- oder Rhetorikkurse zu besuchen, lässt sich drüber reden. Wenn die Vorlesungen beginnen, trägt man sich in eine Liste ein und ist dann dazu angemeldet. Es besteht hier in der Regel auch Anwesenheitspflicht. Mit ein wenig Energie und Arbeit sind sie aber durchaus zu schaffen.

Siehe beispielsweise auch: RhetorikFürJuristen

Tutorien und AGs

Neben der AG im Bürgerlichen Vermögensrecht und Staatsrecht werden im zweiten Semester auch Tutorien von den Lehrstühlen angeboten. Diese freiwilligen Zusatzveranstaltungen sind grundsätzlich sehr zu empfehlen, da hier der Stoff aus den Vorlesungen noch einmal in kleinen Gruppen intensiv nachbereitet werden kann. Eine Anmeldung ist meistens über das Internet möglich (Link siehe oben). Im Gegensatz zu den AGs werden aber oft nicht für alle Studenten Plätze in den Tutorien angeboten, wer also Interesse hat, sollte sich möglichst rechtzeitig anmelden.

Die Anmeldung für die AGs und die Tutorien wird meistens in den letzten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit freigeschaltet. Bei den AGs im Bürgerlichen Vermögensrecht ist man zunächst bei der gleichen AG-Leiterin angemeldet wie im ersten Semester. Man muss seinen Platz dort dann bestätigen. Wer das nicht macht, wird automatisch aus der Liste gestrichen. Erst danach kann man sich in eine neue AG anmelden.

Folgende Tutorien wurden von den früheren Semestern empfohlen:

Anmeldung zur Strafrechtsübung

Grundsätzlich wird die große Übung im Strafrecht für das 4. Semester angesetzt, viele machen sie aber schon im dritten Semester. Da es aber auch einzelne gibt, die sich bereits im zweiten Semester anmelden möchten, hier einige Hinweise dazu.

Bei der Anmeldung gibt es die Option "Teilnahme zur Übung" und "Teilnahme zum Scheinerwerb". Mit der ersten Option kann man an der Übung teilnehmen, ohne das man hinterher den Schein bekommt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man das Lösen von Fällen (auch bei Examenskandidaten) nochmal üben möchte und um Klausurpraxis zu erhalten. Manchmal werden diese Klausuren erst korrigiert, wenn die eigentlichen Scheinklausuren korrigiert wurden und noch Kapazitäten frei sind. Es wird sich zwar bemüht, alle Klausuren zu korrigieren, aber manchmal lassen das die geringen Kapazitäten nicht zu.

Ob man sich schon im dritten oder gar im zweiten Semester zur Übung anmeldet kommt darauf an, inwieweit man sich selber in der Lage fühlt, sich mit dem Stoff auseinanderzusetzen und eventuelle Kollisionen mit anderen Veranstaltungen zu vertragen. Es ist sicher nicht verkehrt, sich zum Scheinerwerb anzumelden, da im Falle des Nichtbestehens der Übung (keine der 3 Klausuren oder 2 Hausarbeiten bestanden), diese beliebig oft wiederholt werden kann. Das hat dann natürlich den Vorteil, dass man sich nach hinten etwas Luft verschaffen kann.

Man muss zum Erhalten des Scheins eine der Hausarbeiten und eine der Klausuren bestehen. Eine Übersicht über alle Übungen findet ihr hier.

Meinungen

  • Komme jetzt ins 4. Semester, hab' im 3. Semster die Übung gemacht und kann nur sagen: Für das 2. Semester nicht /!\ zu empfehlen!

    • Dem kann ich nur zustimmen. (BF)
    • Hat jemand die Klausur mitgeschrieben?

Wenn jemand die Hausarbeit im StR mitschreiben will, kann er ja mal auf die Seite vom 4. Semester schauen, die haben dort eine Extra-Seite dafür angelegt...

Hausarbeit

Nachklausuren

Wenn man eine Klausur im ersten oder zweiten Semester nicht bestanden hat (<= 3 Punkte), unter 50 und über 40 Leistungspunkten ist am Ende des zweiten Semesters, kann man sich in diesen Fächern zu den Nachklausuren anmelden. In der Regel genügt es, wenn man einfach zum Klausurtermin erscheint. Die Ergebnisse werden dann anfang Oktober ausgehangen.

Wer wegen Krankheit an einer Klausur nicht teilnehmen konnte, muss ein Attest vom Amtsarzt vorlegen (das kann zwischen 30 und 40 Eur kosten) und kann dann auch diese Klausuren nachschreiben. Nach allgemeiner Erfahrung sind die Klausurfälle aber etwas schwerer einzustufen als die eigentlichen Klausuren. Auch kann man sich nicht bei jedem Prof. darauf verlassen, dass in einer Nachklausur zu bsp. Strafrecht 1 auch wirklich nur Stoff aus dem ersten Semester verlangt wird.

Bleibt man auch nach den Nachklausuren unter 50 Leistungspunkten, oder hatte man weniger als 40, so bleibt einem nichts anderes übrig als beide Semester zu wiederholen was einen nicht unerheblichen Zeitverlust darstellt.

ZweitSemesterSb (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:40 durch anonym)