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Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bezüglich der Nutzung der vermieteten Sache, ist damit geprägt vom klassischen Streit zwischen Vermieterrechten und Mieterrechten. Die Regelungen findet man in den §§ 535 ff BGB.

Bezüglich der entgeltlichen Überlassung von Wohnraum kennt das deutsche Mietrecht viele Sonderregelungen.

Heutzutage geben viele Deutsche zwischen 1/3 und 1/2 ihres Einkommens für Miete aus (sofern sie in Miete wohnen). Auf der anderen Seite wollen viele Vermieter, dass ihr Haus als Anlage möglichst schnell Rendite abwirft, selbst wenn die letzte Renovierung oder der Neubau noch unbeseitigte Mängel hinterlassen haben. Deshalb wird heftig um MietMinderung gekämpft.

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Auch im Mietrecht sind Rechtsvergleiche zwischen den Systemen unterschiedlicher Länder ausserordentlich interessant,insbesondere lohnt auch hier ein "deutsch- französischer Vergleich". Das französische Mietrecht fusst historisch auf den Bestimmungen der Art. 1713 bis 1762 des Code Civil und wurde in den 1980iger Jahren durch eine Reihe von Gesetzen ergänzt, die die "Leervermietung" von Wohnraum komplett neu regelten. Während die Regelungen des "Code civil" den Vertragsparteien verhältnismässig viel Flexibilität in der Vertragsgestaltung überlässt, ist das Gesetz über die "Leervermietungen" sehr rigide. Grundlage ist ein sogenannter "bail", d.h. ein gesetzlich vorgeschriebener Rahmenmietvertrag über drei Jahre,in denen der Vermieter praktisch nicht kündigen kann ( nur unter sehr restrikiven Bedingungen). Während die Mieter ständig mit dreimonatiger Frist kündigen können, kann der Vermieter nur nach Ablauf der jeweiligen Dreijahresfrist unter genau vom Gesetz vorgegebenen Motiven den Vertrag lösen. Aufgrund der restriktiven Bestimmungen vermieten viele Eigentümer ihre Wohnungen "möbliert" und unter den Bestimmungen des "Code civil".


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MietRecht (zuletzt geändert am 2018-04-06 20:59:09 durch anonym)