Wir wollten uns mal Gedanken darüber machen, ob sich objektive Kriterien finden lassen, die ein Weblog erfüllen muss, damit es in die GermanBlawgs aufgenommen wird. Der Diskussion darüber dient diese Seite.

1. Kriterien für die Aufnahme in die GermanBlawgs

1.1. Weblog

Es muss sich eindeutig um ein Blog handeln und nicht nur um eine juristische Website, d. h. folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

1.2. Lebendig

Das Weblog ist schon und noch "lebendig", d. h. es gibt mindestens 5 (?) Beiträge und der jüngste Beitrag ist nicht älter als 1/2 Jahr (?).

Allerdings ist dann die Frage der Aktualität offen. Es wäre vllt besser, wenn man das Kriterium "Lebendig" in dem Sinne einschränkt , dass der letzte Beitrag nicht älter als 1-2 Monate ist. Somit kann man auch annehmen, dass die Seite regelmäßig besucht und sich um die Beiträge gekümmert wird!

Die Besucherzahl(änderung) kann man meist feststellen mittels Abfragescript, allerdings sollte dies kein Kriterium sein da die Bekanntheit einer Seite ja nicht zwangsläufig für die Qualität spricht.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Diskussionskultur in einem Blog, d.h. in welchem Umfang und wie häufig wird auf abgegebene Kommentare reagiert, sei es vom Betreiber oder von anderen Besuchern.

1.3. Frei zugänglich

Wesentliche Teile der angebotenen Informationen müssen frei zugänglich sein.

1.4. Deutsch

Das Weblog ist schwerpunktmäßig deutschsprachig oder berichtet in einer anderen Sprache über Recht aus dem deutschen Sprachraum.

Auch könnte man Seiten aufnehmen, wenn sie über Recht im deutschen Sprachraum berichten zwar in einer anderen Sprache aber die Möglichkeit anbieten die Sprache der Seite zu ändern, sowie das zB bei JuraWiki der Fall ist.

1.5. Juristisch

Das Weblog behandelt schwerpunktmäßig juristische Themen im weitesten Sinne.

Geschrieben von oder für Juristen oder juristisch ausgebildeten / in Ausbildung befindlichen Personen

Daneben fände ich noch eine Rubrik interessant "unjuristisch, aber von Juristen geschrieben" (Beispiel: http://blogs.23.nu/disLEXiaDE/)

-> Thematik "unjuristisch, aber von Juristen" müsste dann aber noch weiter eingegrenzt werden da nach dieser Def. ja fast alles rein kann.

Wie schaut es ausserdem mit der " Richtigkeit " der Beiträge aus? - Nehmen wir alles auf oder prüfen wir schonmal vor ob es sich bei dem Blog um eine nicht vertretbare Meinung handelt?! ( Mir ist der Prüfungsaufwand durchaus bewusst, aber irgendwie sollte sich da schon eine Lösung finden... )

2. Kriterien des RechtsInformatikPraxisWorkshop

Kriterien zur Systematisierung der GermanBlawgs im Rahmen des RechtsinformatikPraxisWorkshop. Erarbeiten Sie noch weitere Kriterien.

2.1. Name

Name des Blawgs.

2.2. Rechtsgebiet

Lässt sich dem Weblog ein Rechtsgebiet zuordnen, z.B. Blog zum IT-Recht.

2.3. Zielgruppe

Interessant wäre noch eine Untergliederung in Zielgruppen. An wen richtet sich also das Blawg und was ist sein Ziel (Information, Diskussion, Lehre). (Das Kriterium "Thema/Kategorie" wurde unter Zielgruppe eingeordnet). TobiasPezolt

2.4. Erstellungsdatum

Wann wurde das Blawg eröffnet?

2.5. Autor(en)

Wer schreibt das Blawg?

2.6. Umfang

2.7. Aktualität

Kriterium aus dem Modul I des RI-2 Kurses.

2.8. Ort/Bundesland

In welchem Ort/Bundesland ist der Verfasser tätig, bzw. um welches Landesrecht handelt es sich.

2.9. Layout/Design

2.10. Barrierefreiheit

2.11. Werbung

Gibt es weiterführende Links zum selben Thema auf der Homepage und gibt es zusätzliche Informationen zum Thema?

2.13. Twittern

Wird nebenbei noch getwittert? Sophia Klimanek

2.14. Fazit/Bewertung

3. Wohin mit dem Rest?

Andere juristische interessante Feeds, Pressemitteilungen von Gerichten und Kanzleien usw., die nicht die unter 1.1 genannten Kriterien fallen, sind nicht Gegenstand der systematischen Betrachtung im Rahmen des RechtsInformatikPraxisWorkshop. Sie können später in einer eigenen JuraOpml gesammelt werden.

GermanBlawgsKriterien (zuletzt geändert am 2009-04-02 09:39:23 durch TobiasPezolt)